WCAG

Verfügbarkeitserklärung für die Website des Hotels[hotel-name]

Vorläufige Informationen

[hotel-name]verpflichtet sich, die Verfügbarkeit seiner Website gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 26. April 2024 zur Sicherstellung, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen von Wirtschaftssubjekten erfüllt werden, und den Anforderungen des Europäischen Gesetzes zur Barrierefreiheit (EAA) sicherzustellen.

Status der digitalen Barrierefreiheit

Die Website entspricht teilweise den Bestimmungen des Gesetzes vom 26. April 2024 zur Sicherstellung der Einhaltung der Verfügbarkeitsanforderungen bestimmter Produkte und Dienstleistungen durch Wirtschaftsunternehmen aufgrund von Verstößen oder Ausschlüssen, die unten aufgeführt sind.

Datum der Erstellung der Verfügbarkeitserklärung

  • Datum der Erstellung der Erklärung: 15. Juni 2025
  • Datum der letzten Überprüfung der Erklärung: 16. Juli 2025

Methode der Bewertung

Bewertungsmethode: Selbsteinschätzung mit Unterstützung automatisierter Audit-Tools, die den WCAG 2.2-Kriterien (für die vom Tool unterstützten Kriterien) entsprechen, wie z. B.:

  • ARC-Toolkit,
  • Google Lighthouse,
  • Welle (WebAIM),
  • Benutzerweg,
  • W3C-Validator,


Erleichterungen

  • Klartext — die Möglichkeit, die Schriftgröße anzupassen und zu vergrößern. Bei einer Vergrößerung auf 200% bleibt das Layout lesbar;
  • Klare Sprache der Nachrichten und Inhalte — die Sprache ist einfach und verständlich;
  • Klare Unterseitentitel — jede Unterseite hat einen eindeutigen und logischen Titel, der im Browser angezeigt wird;
  • Ausreichender Kontrast — wichtige Inhalte und Bedienelemente entsprechen dem erforderlichen Helligkeitsverhältnis von 4, 5:1; keine Kontrastfehler im Inhalt; wichtige, mögliche Kontrastanpassungen (Versionen: weiß und schwarz, niedrige oder hohe Farbsättigung);
  • Korrekte Semantik und Hierarchie der Header — die Reihenfolge der Header wird beibehalten, was Nutzern von Screenreadern die Orientierung erleichtert, strukturelle Tags werden verwendet;
  • Abschnitts-Tags — Überschriften und Abschnitte werden auf die Seite angewendet
    ,
    ,
  • Sprachdeklaration - im Tag
  • Vollständige Tastaturunterstützung — alle Links, Buttons und Checkboxen sind mit der Tabulatortaste und der Enter-Taste erreichbar; das aktive Element ist deutlich gekennzeichnet;
  • Beschreibung der Formularfelder — jedes Feld hat eine sichtbare Bezeichnung oder ein beschreibendes Attribut; Fehlermeldungen werden von Lesern gelesen;
  • Alternative Texte und Hilfstags — dekorative Grafiken sind als weggelassen gekennzeichnet, und Informationsgrafiken sind mit alternativen Beschreibungen oder zusätzlichen beschreibenden Attributen versehen;
  • Verständliche Links — Links weisen eindeutig auf den Zweck hin; enthalten ein Titelattribut mit einer kurzen Beschreibung, die aktive Seite wird im Menü angezeigt;
  • Publikumsfreundliche Multimedia-Materialien — die Möglichkeit, Animationen zu stoppen und Fotos auszublenden (wählen Sie Textalternativen statt Grafiken);
  • Kein blinkender Inhalt — es gibt keine Animationen oder Lichteffekte auf der Seite, die den zulässigen Grenzwert für Flackern überschreiten;
  • Pop-ups und Drop-down-Inhalte — die Aufmerksamkeit des Benutzers wird auf den richtigen Bereich beschränkt, es ist möglich, ihn zu schließen, und der Rest der Seite ist für die Nutzung durch Leser gesperrt;
  • Respektieren Sie die Verkehrspräferenzen — wenn der Benutzer Animationen im System einschränkt, werden auf der Seite keine unnötigen Effekte angezeigt;
  • Keine Fallen beim Navigieren — Mausaktionen können durch Enter oder Leertaste ersetzt werden; es gibt keine Abkürzungen, die ausschließlich vom Gerätetyp abhängen;
  • Galerien und scrollende Bilder — die sichtbaren, gut lesbaren Schaltflächen „Zurück“ und „Weiter“ mit einer Beschreibung der Funktion werden angezeigt, der Benutzer kann das Scrollen beenden;
  • Flexibles Layout — die Seite passt sich an Bildschirme mit einer Breite von 320 Pixeln an, ohne dass horizontal gescrollt werden muss, und behält auch beim Zoomen die Klarheit bei;
  • Richtige Verwendung von ARIA-Tags — beschreibende Attribute (aria-label, aria-current, role) werden verwendet, um Benutzer bei der Verwendung von Readern zu unterstützen;
  • Linkhervorhebung — die Möglichkeit, einen klaren Rahmen für alle Links zu wählen, um sie leicht vom Klartext zu unterscheiden;
  • Textabstand — die Möglichkeit, den Abstand zwischen Texten anzupassen;
  • Einrichtungen für Menschen mit Legasthenie — die Möglichkeit, eine Schrift zu wählen, die speziell an die Bedürfnisse von Legasthenikern angepasst ist;
  • Tastenkombination „Direkt zum Inhalt“ — ermöglicht es Ihnen, das Menü zu überspringen und zum Hauptinhalt zu gelangen; mit einer Beschreibung für Bildschirmleser versehen;
  • Cursor — die Fähigkeit, eine vergrößerte, hervorgehobene Cursorform auszuwählen;
  • Hinweise — die Möglichkeit, die Label-Markierung auszuwählen, wenn Sie mit der Maus über das Formular fahren;
  • Zeilenhöhe — Möglichkeit der separaten Steuerung der Interline anstelle der Systemeinstellungen;
  • Textausrichtung — die Möglichkeit, zwischen Ausrichtung, linker, mittiger oder rechter Ausrichtung umzuschalten;
  • Konsistenz der Navigation — sich wiederholende Elemente (z. B. Kopfzeilen, Menüs, Fußzeilen) werden auf allen Unterseiten an denselben Stellen platziert, um die Navigation zu erleichtern;
  • Einheitliche Identifizierung — die Texte auf den Tasten definieren eindeutig ihre Bedienung;
  • Feedback in Formularen — Pflichtfelder sind markiert und im Fehlerfall erhält der Benutzer eine verständliche Nachricht;
  • Richtige Fokusreihenfolge — von links nach rechts, von oben nach unten;
  • Änderung auf Anfrage — alle Kontextänderungen werden nur auf Anfrage des Benutzers veranlasst;
  • Verbesserte Seitenleistung — optimiertes Laden von Ressourcen, keine doppelten Elemente und Skripte, Verbesserung der Zugänglichkeit und Geschwindigkeit der Website.


Inhalt ausgeschlossen

KOMPONENTEN VON DRITTANBIETERN

  • TrustMate-Feedback-Widget (trustmate.io) — Der Code wird in Form eines eingebetteten Frames (Iframe) bereitgestellt. Das Hotel hat keinen Einfluss auf die Struktur, die semantischen Markierungen oder die Art der Anzeige.
  • UserWay Accessibility Widget — ein externes Tool, dessen Code vom Hotel nicht geändert werden kann. Der Anbieter erklärt die Einhaltung der WCAG und hält diesbezüglich fortlaufend Updates bereit.
  • Google Map (Google Maps) — im Bereich „Standort“ wurde die Karte in Form eines Iframes eingebettet. Der Code und die Struktur der Karte stammen von einem Drittanbieter und können nicht bearbeitet werden.
  • Profitroom Reservierungssystem — das Buchungsformular wird als externes Skript geladen. Das Hotel hat keinen Einfluss auf seine technische Struktur oder seinen Inhalt.
  • Cookie-Widget — Cookie-Skript

Gemäß Artikel 3 Absatz 4 des Gesetzes über digitale Barrierefreiheit und Artikel 63 (a) des EAA ist das Unternehmen nicht verantwortlich für die Verfügbarkeit von Diensten und Komponenten, die von externen Stellen bereitgestellt werden und technisch nicht betroffen sind.


Inhalt nicht verfügbar

  • Einige Links haben keinen beschreibenden Namen
  • Einige Elemente der Benutzeroberfläche (z. B. Schaltflächen) haben eine zu geringe Größe oder einen zu geringen Abstand in den Anzeigen der Testprogramme, während sie nach Einschätzung der Testperson die Navigation auf der Seite nicht behindern
  • Einige Filme, Multimedia-Materialien haben keine Audiobeschreibungen, Untertitel für Gehörlose 1,
  • Keine alternativen Beschreibungen und Titel für Teile von Fotos und Bildern, wenn dies nicht erforderlich ist,
  • Einige PDF-Dokumente haben Fehler in der Textebene (nach dem Scannen/OCR),
  • Manche PDF-Dokumente werden von Programmen mit Sehbehinderung nicht richtig gelesen (z. B. falsch vorbereitete Tabellen, Diagramme, Bilder, keine Navigationsbereiche, kein Titel usw.)

1 Videos ohne Audiobeschreibung und Untertitel

Auf unserer Website gibt es möglicherweise Videomaterial, das keine Audiobeschreibungen oder Untertitel enthält. Diese Entscheidung wurde bewusst getroffen, weil:

  • Visuelle Inhalte sind für das Verständnis der Botschaft nicht entscheidend: In diesen speziellen Fällen sind die im Video enthaltenen Informationen vollständig zugänglich und verständlich, ohne dass die visuelle Ebene interpretiert werden muss (im Fall der Audiodeskription) oder der Ton (im Fall von Untertiteln) angehört werden muss. Die Botschaft basiert auf einfachen, intuitiven Bildern oder Tönen, die keiner zusätzlichen Erklärung bedürfen, damit der Empfänger den präsentierten Inhalt vollständig verstehen kann.
  • Videos sind rein dekorativer oder ergänzender Natur: Einige Videos dienen als visuelle Elemente, um die Ästhetik der Website zu bereichern, oder stellen eine zusätzliche, optionale Ergänzung zum Textinhalt dar, der selbst vollständig zugänglich und erschöpfend ist. Ihr Fehlen oder Fehlen zusätzlicher Einrichtungen behindert den Zugang zu wichtigen Informationen nicht.
  • Der inhaltliche Inhalt ist vollständig in einer anderen Form verfügbar: In Situationen, in denen das Video wichtige Informationen enthält, ist der gesamte inhaltliche Inhalt immer in einer alternativen Form verfügbar, z. B. als Texttranskription, Zusammenfassung oder Beschreibung, die den Barrierefreiheitsstandards entspricht.


Verfahren zur Meldung von Verstößen

BEI PROBLEMEN MIT DER BARRIEREFREIHEIT DER WEBSITE WENDEN SIE SICH BITTE AN

Bei Problemen mit der Barrierefreiheit der Website kontaktieren Sie uns bitte über die Adresse. ... Sie können uns auch kontaktieren, indem Sie eine Telefonnummer anrufen. ... Ebenso können Anfragen nach nicht verfügbaren Informationen zur Verfügung gestellt und Beschwerden über die mangelnde Verfügbarkeit eingereicht werden.

Jeder hat das Recht, eine Anfrage zu stellen, um die Verfügbarkeit einer digitalen Website, einer mobilen Anwendung oder eines Elements davon sicherzustellen. Sie können auch verlangen, dass Informationen auf alternative Weise zur Verfügung gestellt werden, z. B. indem Sie ein digital nicht verfügbares Dokument lesen, den Inhalt des Films ohne Audiobeschreibung beschreiben usw. Die Anfrage sollte die Daten der Person enthalten, die die Anfrage stellt, einen Hinweis darauf, auf welche Website oder mobile Anwendung sie sich bezieht, und die Art der Kontaktaufnahme. Meldet die anfragende Person, dass sie Informationen über einen alternativen Zugang einholen muss, sollte sie auch angeben, wie diese Informationen präsentiert werden können, die für sie bequem ist. Das Unternehmen sollte die Anfrage nicht später als 7 Tage nach dem Datum der Anfrage bearbeiten. Ist es nicht möglich, diese Frist einzuhalten, teilt das Unternehmen dem antragstellenden Antragsteller unverzüglich mit, wann dem Antrag stattgegeben werden kann, wobei die Frist jedoch nicht länger als 2 Monate ab dem Datum des Antrags sein darf. Wenn digitale Barrierefreiheit nicht möglich ist, kann die Stelle eine alternative Art des Zugangs zu den Informationen vorschlagen. Falls sich die Stelle weigert, einem Antrag auf Barrierefreiheit oder alternative Zugangsmöglichkeiten zu Informationen nachzukommen, kann der Antragsteller eine Beschwerde über die garantierte Verfügbarkeit einer digitalen Website, mobilen Anwendung oder Komponente der Website oder mobilen Anwendung einreichen. Nachdem Sie das oben genannte Verfahren abgeschlossen haben, können Sie auch einen Antrag an pfron.org.pl stellen


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Danzig 200 km/3h
Warschau 500 km/6h

Bialystok 615 km/7,50 h
Krakau
650 km/7,5h
Breslau 400 km/5h
Posen 250 km/3,60 h
Stettin
170 km/1,7 h
Kołobrzeg 40 km /0 ,5h
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